Was ist die Realteilung?

Die Aufteilung eines Grundstücks in zwei selbstständige Grundstücke wird als Realteilung bezeichnet. Der Gesetzgeber definiert im Baugesetzbuch (BauGB) § 19 die Teilung eines Grundstückes wie folgt:

„Die Teilung eines Grundstückes ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonst wie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücke eingetragen werden soll.

Durch die Teilung eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen.“