Was ist Pacht?
Wenn wir von Pacht sprechen, denken wir in der Regel an Immobilien. Tatsächlich kann eine Pacht auch für Gegenstände gelten. Sie beschreibt die vertragliche Überlassung eines Gegenstandes (in unserem Fall Immobilien) für den Gebrauch auf wirtschaftlicher Basis durch eine Person (Pächter) bei entsprechender finanzieller Gegenleistung (Pachtzins).
Der Gesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 581 Abs. 1 die Pacht folgendermaßen definiert:
“Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren. 2Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter die vereinbarte Pacht zu entrichten.”