Darf ein Vermieter über die Haustierhaltung bestimmen?
Dieses Thema ist bei der Vermietung von Immobilien besonders umstritten, denn viele Vermieter möchten die Haltung eines Tieres vermeiden. Allerdings funktioniert dies nur mit einem schwerwiegenden Grund, da es keine gesetzlich festgelegten Regeln gibt. Im Mietvertrag ist festgelegt, ob die Haustierhaltung erlaubt ist oder nicht, allerdings kann es grundsätzlich nicht untersagt werden.
Ein Mieter darf ohne Absprache Kleintiere in der Immobilie halten. Dazu gehören Hamster, Meerschweinchen oder Fische. Bei Hunden und Katzen kommt es auf die anderen Mieter der Immobilie an und ob diese sich durch das Tier gestört werden. Bei Schlangen oder anderen Reptilien muss die Haltung mit dem Vermieter abgestimmt werden, da er diese Haltung untersagen kann.