Darf ein Ver­mie­ter über die Haus­tier­hal­tung bestimmen?

Die­ses The­ma ist bei der Ver­mie­tung von Immo­bi­li­en beson­ders umstrit­ten, denn vie­le Ver­mie­ter möch­ten die Hal­tung eines Tie­res ver­mei­den. Aller­dings funk­tio­niert dies nur mit einem schwer­wie­gen­den Grund, da es kei­ne gesetz­lich fest­ge­leg­ten Regeln gibt. Im Miet­ver­trag ist fest­ge­legt, ob die Haus­tier­hal­tung erlaubt ist oder nicht, aller­dings kann es grund­sätz­lich nicht unter­sagt werden.

Ein Mie­ter darf ohne Abspra­che Klein­tie­re in der Immo­bi­lie hal­ten. Dazu gehö­ren Hams­ter, Meer­schwein­chen oder Fische. Bei Hun­den und Kat­zen kommt es auf die ande­ren Mie­ter der Immo­bi­lie an und ob die­se sich durch das Tier gestört wer­den. Bei Schlan­gen oder ande­ren Rep­ti­li­en muss die Hal­tung mit dem Ver­mie­ter abge­stimmt wer­den, da er die­se Hal­tung unter­sa­gen kann.