Was ist das Grundpfandrecht?

Spä­tes­tens bei der Bau­fi­nan­zie­rung kommt der Begriff Grund­pfand­recht ins Spiel. Die­ses Recht dient als Sicher­heit für den Immo­bi­li­en­kre­dit bzw. macht die­sen über­haupt mög­lich. Hier­bei wird die Immo­bi­lie als Sicher­heit für bestimm­te Gegen­leis­tun­gen ver­wen­det. Im Nor­mal­fall dient die Immo­bi­lie als Absi­che­rung für eine Bau­fi­nan­zie­rung, die in Form einer Hypo­thek oder Grund­schuld ins Grund­buch der Immo­bi­lie ein­ge­tra­gen wird. Die­se Rege­lung ver­si­chert dem Kre­dit­ge­ber, dass er auch im Fal­le eines Kre­dit­aus­falls an sein Geld kommt.

Als Bei­spiel: Wenn ein Schuld­ner bei der Bank sei­nen Kre­dit nicht mehr bezah­len kann, hat die Bank das Recht, das Grund­stück und die wesent­li­chen Bestand­tei­le zu ver­äu­ßern, um die Schul­den einzutreiben.