Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestel­ler­prin­zip regelt die Pro­vi­si­on für Immo­bi­li­en­mak­ler bei der Ver­mitt­lung von Miet­ver­trä­gen. Dem­nach muss die Pro­vi­si­on von demnje­ni­gen bezahlt wer­den, die die Leis­tung des Mak­lers bestellt. Das Bestel­ler­prin­zip ist im Miet­recht­no­vel­lie­rungs­ge­setz (Miet­NovG) gere­gelt. Vor die­sem Gesetz hat der Ver­mie­ter den Mak­ler beauf­tragt, um eine Woh­nung neu zu vermieten.

Der neue Mie­ter muss­te anschlie­ßend die Pro­vi­si­on an den Immo­bi­li­en­mak­ler zah­len. Das Bestel­ler­prin­zip ver­hin­dert dies, denn nun muss der Ver­mie­ter, also der Auf­trag­ge­ber, die Kos­ten tra­gen. Aller­dings ver­mei­den die Ver­mie­ter die Beauf­tra­gung eines Mak­lers ger­ne, um Kos­ten zu sparen.