Was ist eine Alterswertminderung?

Eine Alterswertminderung ist in der Sachwertrichtlinie Anlage 3 des BauGB (Baugesetzbuch) geregelt. Diese bestimmt die Restnutzungsdauert einer Immobilie anhand der Wertminderung anhand dessen Alter. Bei einer normalen Nutzung und Instandhaltung einer Immobilie beträgt diese Minderung etwa ein Prozent des Wertes pro Nutzungsjahr.  

Demnach steigt die Wertminderung mit zunehmendem Alter einer Immobilie. Allerdings lässt sich durch Investitionen in die Immobilie, wie Sanierungen oder Modernisierungen, die Restnutzungsdauer verlängern.