Was ist eine Heizpflicht?

Zum einen bezeich­net die Heiz­pflicht die Ein­schal­tung der Heiz­an­la­ge zu der all­ge­mein­gül­ti­gen Heiz­pe­ri­ode. Zum ande­ren bezeich­net sie die Ver­ant­wor­tung des Mie­ters, dass die Woh­nung kei­ne Schä­den durch fal­sches Hei­zen erhält. Die all­ge­mei­ne Heiz­pe­ri­ode ist vom 1. Okto­ber bis zum 1. April, sodass hier die Hei­zung ange­schal­tet sein muss. In den rest­li­chen Mona­ten des Jah­res ist die Hei­zung häu­fig ausgeschaltet.

Aller­dings kann der Mie­ter die Ein­schal­tung der Hei­zungs­an­la­ge ver­lan­gen, wenn die Tem­pe­ra­tur in der Woh­nung auf unter 18 Grad fällt. Im Gegen­satz hier­zu ist der Mie­ter ver­pflich­tet, sorg­fäl­tig mit der Hei­zung umzu­ge­hen, um Feuch­tig­keit und Schim­mel­bil­dung zu vermeiden.