Was ist das Hammerschlagsrecht?

Hier­mit ist die Befug­nis gemeint, die der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer hat, um das Nach­bar­grund­stück zu betre­ten, wenn das für Umbau­ar­bei­ten an sei­nem eige­nen Grund­stück erfor­der­lich ist. Das gilt für Bau, Instand­set­zung und Reno­vie­rungs­ar­bei­ten am eige­nen Grundstück.