Was ist das Hammerschlagsrecht?
Hiermit ist die Befugnis gemeint, die der Grundstückseigentümer hat, um das Nachbargrundstück zu betreten, wenn das für Umbauarbeiten an seinem eigenen Grundstück erforderlich ist. Das gilt für Bau, Instandsetzung und Renovierungsarbeiten am eigenen Grundstück.